Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EFT – Envelope Folientechnik
Inhaber: Nico Peetz • Industriestraße 10b • 59379 Selm • Deutschland
Tel.: +49 177 7577 922 •
E-Mail: info@envelopefahrzeugfolierung.net
1) Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Folierungen (Car-Wrapping), Lackschutzfolien (PPF), Scheibentönungen, Werbebeschriftungen, Glasdekor/Milchglas-Folien sowie verwandte Leistungen zwischen EFT und Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn EFT dem vorab schriftlich zustimmt.
2) Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Arbeitsauftrags, Anzahlung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
- Kleinere Zeichnungs-/Farbabweichungen (Monitor vs. Folie) sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
3) Preise, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt
- Preise in EUR inkl. gesetzlicher USt., sofern nicht anders ausgewiesen.
- Rechnungen sind bei Abholung/Übergabe zur Zahlung fällig (sofern nichts Abweichendes vereinbart). EFT kann eine Anzahlung verlangen.
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Materialien/Arbeiten im Eigentum von EFT (Eigentumsvorbehalt).
4) Termine, höhere Gewalt, Übergabe/Abnahme
- Termine sind unverbindlich, außer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.
- Höhere Gewalt, Lieferverzögerungen, Krankheit, Energie-/Materialengpässe verlängern Fristen angemessen.
- Nach Fertigstellung ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet; erkennbare Mängel sind bei Abnahme anzuzeigen.
5) Pflichten des Kunden – Fahrzeugzustand/Vorbereitung
- Das Fahrzeug muss gereinigt, trocken und frei von Wachs/Versiegelungen übergeben werden. Mehrarbeiten (Dekontamination, Teer-/Harzentfernung, Kantenreinigung) werden nach Aufwand berechnet.
- Nachlackierungen, Smart-/Spot-Repair, Steinschläge, Korrosion, schlecht haftende OEM-Lacke, nicht durchgehärtete Neulacke sind vorab mitzuteilen.
- Versteckte Mängel/Altschäden können Mehrkosten verursachen.
6) Nachkontrolle (Garantie-Voraussetzung)
Der Kunde stellt das Fahrzeug spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe zur kostenlosen Nachkontrolle vor. Unterbleibt diese ohne triftigen Grund, erlischt die von EFT gewährte Material-/Verarbeitungs-Garantie vollständig.
7) Versicherung & Haftung während der Standzeit
Während der Standzeit bei EFT bleibt das Fahrzeug Eigentum des Kunden. Der Kunde hat es eigenständig gegen Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Unwetter u. ä. zu versichern (z. B. Teil-/Vollkasko). EFT haftet hierfür nicht, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
8) Untergrund, Lackablösung & Folienentfernung
- Untergrundrisiko: Für Schäden am Lack/Untergrund durch ungeeignete oder vorgeschädigte Flächen (Nachlackierungen, Spot-/Smart-Repair, nicht durchgehärtete Neulacke, stark verwitterte/korrodierte Lacke, OEM-Lacke mit bekannten Haftproblemen) übernimmt EFT keine Haftung.
- Während der Folierung: Aufgrund solcher Untergründe kann es auch während der Verarbeitung zu Lackablösungen kommen – ohne Haftung von EFT.
- Folienentfernung (PPF/Wrap): Bei Entfernung wird keine Haftung für Lackablösungen/Untergrundschäden übernommen, sofern diese auf Vorschäden, schlechte Haftgründe oder alters-/wetterbedingte Materialermüdung zurückgehen.
- Scheibentönung: Bei Entfernung von Tönungsfolien wird keine Haftung für Ablösen/Beschädigen von Heizdrähten/Leitbahnen übernommen.
Rechtsgrundlagen/Hinweis: Werkvertragsrecht (§ 631 BGB); Schadensersatz bei Pflichtverletzung (§ 280 BGB). Haftung für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf typischen, vorhersehbaren Schaden (regelmäßig maximal Auftragswert).
9) Gewährleistung & Pflegehinweise
- Es gelten §§ 633 ff. BGB. Optische Toleranzen an Kanten/Sicken sind materialbedingt.
- Ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemäße Handhabung, falsche Pflege (aggressive Chemie, zu frühe/harte Hochdruckwäsche), mechanische Einwirkung, Selbst-/Drittverschulden und normaler Verschleiß/Alterung.
- Pflegehinweise des Folien-/PPF-Herstellers sind zu beachten; deren Nichtbeachtung kann Ansprüche mindern.
10) Änderungen, Zusatzarbeiten & Mehraufwand
Wünscht der Kunde Änderungen nach Auftragserteilung oder ergeben sich Zusatzarbeiten (z. B. unerwartete Demontagen, Untergrundaufbereitung, Inlays), werden diese nach Rücksprache gesondert vergütet (Zeit-/Materialaufwand).
11) Werbebeschriftung/Design & Urheberrechte
- Entwürfe, Layouts, Daten, Plot-Dateien und Reinzeichnungen bleiben – sofern nicht abweichend vereinbart – geistiges Eigentum von EFT. Nutzung außerhalb des Auftragszwecks bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung.
- Kundendaten müssen frei von Schutzrechten Dritter sein; der Kunde stellt EFT insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
12) Widerruf, Sonderanfertigungen & Zuschnitte
Für individuell bestellte/zugeschnittene Ware (z. B. Folienrollen, konfektionierte Zuschnitte, kundenindividuelle Designs) besteht kein Widerrufsrecht, da nicht vorgefertigt und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten. Rechtsgrundlage: § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
13) Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach DSGVO/BDSG verarbeitet. Details siehe Datenschutzerklärung.
14) Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist 59379 Selm.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von EFT.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Salvatorisch: Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.